Die gesetzliche Rente alleine reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter sicherzustellen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (bAV) kommt dann sehr gelegen. Der Abschluss lohnt sich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sich finanziell am Aufbau beteiligt. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Unternehmen übrigens seit 2019 dazu verpflichtet, sich mit einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu beteiligen. Je höher der Zuschuss, umso eher lohnt sich die bAV für alle Einkommensschichten. Gerade bei höheren Einkommen spielt auch das Einsparen von Steuern und Sozialabgaben mittels Entgeltumwandlung eine wichtige Rolle.

Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer. Durch den Arbeitgeberzuschuss bei Gehaltsumwandlung wird die bAV noch attraktiver. Für Arbeitnehmer mit kleineren und mittleren Einkommen ist zusätzlich eine spezielle Förderung vorgesehen.

Betriebsrentenstärkungsgesetz
Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung: Immer mehr Menschen profitieren von den Vorteilen der neuen Förderung.

Direktversicherung
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Andere Formen der bAV
Bei besonderen Anforderungen an die betriebliche Altersversorgung. Als Ergänzung zur Direktversicherung über Direktzusage oder Unterstützungskasse.
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